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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-135/24 (EuGH)
§§: RL 2011/96/EU Art. 4, RL 2011/96/EU Art. 1 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Konzern, Tochtergesellschaft, Dividende, Gewinn, Verlust, Steuerhinterziehung, Missbrauch
Rechtsfrage: 1. Hat Art. 4 der Richtlinie 2011/96/EU unmittelbare Wirkung und ist er in Verbindung mit den anderen Quellen des Unionsrechts dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, (i) die eine Regelung zur steuerlichen Konsolidierung (konzerninterne Übertragung) einführen, die es Konzernen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die von bestimmten Tochtergesellschaften erzielten steuerpflichtigen Gewinne ganz oder teilweise an andere Tochtergesellschaften, die im Steuerjahr Verluste erlitten haben (konzerninterne Übertragung), zu übertragen, und (ii) die Gesellschaften, die Verluste erlitten haben und die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zur Umsetzung der Richtlinie 2011/96/EU erfüllen, in Höhe der erhaltenen Dividenden von dieser Vergünstigung ausschließen? - 2. Fallen diese Rechtsvorschriften möglicherweise in den Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2011/96/EU, in dem es heißt, dass sie "der Anwendung einzelstaatlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen nicht [entgegensteht]"?
Vorinstanz: Tribunal de première instance de Liège (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/3307
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.03.2025
Erledigungs-Az: Rs C-135/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 04 20