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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-174/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
Schlagwörter Konzession, Staatseigentum, Grundstücksvermietung, EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Liegt ein gemäß Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG von der Mehrwertsteuer ausgenommener Fall der Vermietung von Grundstücken vor, wenn durch einen Verwaltungsakt einer öffentlichen Einrichtung, die ein Unternehmen führt, und einen Vertrag einer Person auf Antrag das Recht zur ausschließlichen oder nichtausschließlichen Nutzung einer im Staatseigentum stehenden Sache auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung, die deutlich unter dem Wert der Sache liegt, übertragen wird, ohne dass dabei Dienstleistungen erbracht werden, die die Einräumung des Nutzungsrechts überwiegen, wie dies bei der Vergabe einer Konzession an Staatseigentum nach nationalem Recht der Fall ist?
Vorinstanz: Corte Suprema di Cassazione
Vorinstanz/Datum: 03.04.2006
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 154 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.10.2007
Erledigungs-Az: Rs C-174/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 13