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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 3/21 (BFH) |
§§: | EStG § 13, AO § 163, AO § 227 |
Schlagwörter | Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Betriebsaufgabe, Grundstücksveräußerung, Vertrauensschutz, Billigkeitserlass |
Rechtsfrage: | Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, ertragsteuerliche Folgen einer Grundstücksveräußerung: Kann konkret-individueller Vertrauensschutz zu gewähren sein, wenn durch konkrete Auskünfte (Auskünfte der Veranlagungsstelle und Prüfungsergebnisse verschiedener Betriebsprüfungen) eine für sich betrachtet keinen Vertrauensschutz gewährende abstrakt-generelle Verwaltungsvorschrift (Verfügung der OFD Münster vom 7.1.1991) lediglich auf den Einzelfall angewendet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 06.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1326/17 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 03 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |