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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/20 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Erkrankung
Rechtsfrage: Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von in der Ausbildung erkrankten Kindern: 1. Setzt eine Berücksichtigung ein fortbestehendes Ausbildungsverhältnis voraus? - 2. Falls ja, setzt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG voraus, dass das Kind anstelle von Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Erklärung abgibt, dass es sich nach Beendigung der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben will? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 17.06.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 186/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 11 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2021
Erledigungs-Az: III R 8/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 05 81