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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 54/05 |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 |
Schlagwörter | Heilberuf, Heilbehandlung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Ist es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG (Heilberufe) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Physikalische Praxis) notwendig, dass zumindest ein Gesellschafter die nach dieser Vorschrift erforderliche Qualifikation aufweist, oder reicht es aus, wenn nur ein Angestellter (Krankengymnast) dieser GbR über diese Qualifikation verfügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2834/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 54/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 01 99 |