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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 43/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, EStG § 7 g Abs. 3 |
Schlagwörter | Bilanzänderung, Ansparrücklage, Betriebsprüfung, Wahlrecht, Bilanzberichtigung |
Rechtsfrage: | Stellen Gewinnerhöhungen aufgrund einer Betriebsprüfung, die nicht auf der Änderung des Ansatzes von Wirtschaftsgütern beruhen, sondern sich nur auf das Kapitalkonto auswirken, eine Bilanzberichtigung i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG dar, die zu einer Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (Bildung einer Ansparrücklage) berechtigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4155/03 E, G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 33 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 43/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 32 |