Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 44/19 (BFH)
§§: EnergieStG § 51, EnergieStG § 53, EnergieStG § 54, EnergieStV § 95 Abs. 1 Satz 3, EnergieStV § 98 Abs. 1 Satz 3, EnergieStV § 100 Abs. 1 Satz 3, BGB § 133
Schlagwörter Energiesteuer, Steuerentlastung, Antrag, Wirksamkeit, Willenserklärung, Unterschrift
Rechtsfrage: Liegt die für einen wirksamen Antrag auf Energiesteuerentlastung erforderliche empfangsbedürftige Willenserklärung vor, wenn der vorgeschriebene amtliche Antragsvordruck lediglich als Kopie und mit kopierter Unterschrift zusammen mit anderen Unterlagen außerhalb des nach der verwaltungsseitigen Geschäftsordnung vorgesehenen Postlaufs - im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung - einem nicht für die Antragsbearbeitung zuständigen Angehörigen eines Hauptzollamts übergeben wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.02.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 58/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 04 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2021
Erledigungs-Az: VII R 44/19
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 8.6.2021) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-553/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 49