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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 28/21 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, UmwStG § 24 |
Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, Formwechsel, Umwandlung, Mitunternehmeranteil, Stille Reserven, Einbringung, GmbH & Co KG |
Rechtsfrage: | Liegt ein Fall des sog. einkommensteuerrechtlichen Formwechsels vor, wenn sich im Zuge der Umgestaltung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG die Beteiligung der Mitunternehmer an den stillen Reserven des Betriebsvermögens ändert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.07.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 374/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 63 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |