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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 41/19 (BFH)
§§: KN Unterpos. 8714 9130
Schlagwörter Einfuhr, Zollaussetzung, Vorderradgabel, Fahrradgabel, Aluminium, Ware
Rechtsfrage: Ist eine Zollaussetzung für Vorderradgabeln aus Aluminium, die ein Tauchrohr aus Magnesium aufweisen, nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates vom 17.12.2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Produkte, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1341/2014 des Rates vom 15.12.2014 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung zu gewähren? Erforderliche Vorlage an den EuGH? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.09.2019
Vorinstanz/AZ: 14 K 2894/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: VII R 41/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 04 58