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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 50/07 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 10 Abs. 5 Nr. 2, UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst a |
Schlagwörter | Mindestbemessungsgrundlage, Entgelt, Arbeitnehmer, Verbilligte Überlassung |
Rechtsfrage: | Ist als Bemessungsgrundlage für die verbilligte Überlassung von Schuhen und Arbeitskleidung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 1 UStG das von den Arbeitnehmern entrichtete Entgelt zugrunde zu legen oder ist die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 i.V.m. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1999 anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1066/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 956 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2008 |
Erledigungs-Az: | XI R 50/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 18 24 |