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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-587/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 22, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 b Teil A Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil A Buchst. a, UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 1 Abs. 2, UStG 1993 § 1 Abs 2 a, UStG 1993 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1993 § 6 a, UStDV 1993 § 17 a, UStDV 1993 § 17 c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Belegnachweis, Buchnachweis, Drittland, innergemeinschaftliche Lieferung, Registrierung, Steuererklärung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Reihengeschäft
Rechtsfrage: 1. Erlaubt die RL 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist? - 2. Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung - ob es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der zwar den Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet hat, aber in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist, und - ob der Steuerpflichtige die Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber nachgewiesen hat?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.11.2010
Vorinstanz/AZ: XI R 11/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 40 49
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: Rs C-587/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 67