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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/19 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 65 a |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Bonus, Beitragsrückerstattung, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen |
Rechtsfrage: | Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens: Inwieweit muss der als "Bonus" bezeichnete Betrag einer privaten Krankenversicherung als die Vorsorgeaufwendungen mindernder Betrag abgesetzt werden, obwohl im Rahmen einer Leistungsabrechnung "Selbstbehalte" in der gleichen Höhe gegengerechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 74/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 31/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 09 32 |