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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 1/21 (BFH) | 
| §§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c, GewStG § 3 Nr. 9 | 
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Unmittelbarkeit, Pensionskasse | 
| Rechtsfrage: | Scheitert die Steuerbefreiung der Klägerin daran, dass der Personenkreis der Leistungsempfänger nicht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG beschränkt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1492/17 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 08 64 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.05.2023 | 
| Erledigungs-Az: | V R 1/21 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 62 |