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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 163/00 | 
| §§: | EStG § 70 Abs. 3, AO 1977 § 173, AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 d | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Aufhebung, Rückforderung, Treu und Glauben | 
| Rechtsfrage: | Ist bei Bekanntwerden des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen in zwei oder mehreren Schritten durch verschiedene Verwaltungsakte (Aufhebungsbescheid für die Zukunft, Rückforderungsbescheid für zu Unrecht gezahltes Kindergeld) statthaft oder ist mit einem einzigen Bescheid hinsichtlich des vollständigen Rückforderungszeitraums für die Vergangenheit und Zukunft zu entscheiden? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.08.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 4691/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 45 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.07.2001 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 163/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 02 20 |