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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/95
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Rente, Pflichtteil
Rechtsfrage: Räumt der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten eine abänderbare Rente auf Lebenszeit ein, deren Höhe nach dem Unterhaltsbedarf berechnet ist und deren versicherungsmathematischer Barwert auf den Pflichtteil angerechnet wird, sind dann die Rentenzahlungen als dauernde Last abziehbar?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.10.1994
Vorinstanz/AZ: VII 36/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 433
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.1999
Erledigungs-Az: X R 3/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 06