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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/00
§§: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3
Schlagwörter Bestandsvergleich, Wahlrecht, Gewinnermittlungsart
Rechtsfrage: Kann der Stpfl. im Streitjahr seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder hat er durch die mit der ESt-Erklärung vorgelegte Überschussrechnung sein Wahlrecht zu Gunsten dieser Gewinnermittlungsart wirksam ausgeübt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.10.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 310/91
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2000
Erledigungs-Az: IV R 18/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 16