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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 46/20 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 7 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Stiftung, Finanzunternehmen, Veräußerungsgewinn, Aktie |
Rechtsfrage: | Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen i.S. von § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG aufgrund (unentgeltlicher) Übertragung von im Stiftungsgeschäft zugesicherten Aktienanteilen durch den Stifter auf die Stiftung und deren wenige Tage nach Stiftungsgründung erfolgte Veräußerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 117/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 46/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 45 |