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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 27/12 (BFH) | 
| §§: | EStG 2009 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG 2009 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, EStG 2009 § 52 a Abs. 10 Satz 7, EStG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 5 | 
| Schlagwörter | Genussschein, Kapitalforderung, Veräußerungsgewinn, Kapitalertragsteuer, Vertrauensschutz | 
| Rechtsfrage: | Unterliegt der Gewinn aus Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussscheinen nach Einführung der Abgeltungsteuer dem Steuerabzug? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 639/11 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 63 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.12.2012 | 
| Erledigungs-Az: | I R 27/12 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 13 92, SIS 13 22 42 | 
