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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/21 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, BGB § 121 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Befreiung, Renovierung, Zeitlicher Zusammenhang, Nutzung |
Rechtsfrage: | Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer längeren Renovierungsphase bezieht oder wird somit das Familienheim nicht mehr unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke genutzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2245/19 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 06 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2022 |
Erledigungs-Az: | II R 6/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 12 49 |