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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/15 (BFH)
§§: AO § 237, MRK Art. 6 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Verfahrensdauer, Menschenrechtskonvention, Rechtsschutz, Aussetzungszinsen, Rechtswidrigkeit, Grundsätzliche Bedeutung
Rechtsfrage: Ist durch eine überlange Dauer des Verwaltungsverfahrens der Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention eröffnet und lässt sich daraus oder aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG die Rechtsfolge ableiten, ein Bescheid über Aussetzungszinsen werde rechtswidrig und müsse ersatzlos aufgehoben werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.11.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 4145/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2016
Erledigungs-Az: X R 1/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 15 14