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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/21 (BFH) |
§§: | AO § 238, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Nachzahlungszinsen, Eigentum, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verletzt die Höhe des Zinssatzes in § 238 AO (6 % p.a.) das Rechtsstaatsprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012? - Das Verfahren VIII R 36/16 war durch Beschluss vom 24.7.2019 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 2422/17 ausgesetzt. Nachdem das BVerfG durch Beschluss vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 entschieden hat, wird das Verfahren fortgesetzt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1144/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 54 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: VIII R 36/16 -- Zurücknahme der Revision |