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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 21/08 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Pauschbetrag, Betriebskosten, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Kann ein selbständig tätiger Schiffslotse im Rahmen seiner Einsatzwechseltätigkeit neben den für die originären Verpflegungskosten zu berücksichtigenden Verpflegungspauschalen i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zusätzlich die von der Lotsenbrüderschaft in Rechnung gestellten anteiligen Personalkosten für den Unterhalt eines Küchenbetriebes in einer von der Brüderschaft betriebenen Außenstation als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG in Abzug bringen ? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.08.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 28/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2009
Erledigungs-Az: VIII R 21/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 18 64