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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 10/21 (BFH) |
| §§: | EStG § 37 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 37 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 20 |
| Schlagwörter | Pauschalierung, Zuwendung, Kunde, Einnahme, Kapitalvermögen |
| Rechtsfrage: | Sind bei Sachzuwendungen eines Geldinstituts an seine Bestandskunden im Privatkundenbereich die Voraussetzungen einer Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37 b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nicht gegeben, da die Empfänger hieraus keine steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.04.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 577/21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 11 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.08.2023 |
| Erledigungs-Az: | VI R 10/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 17 97 |