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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 5/21 (BFH) |
§§: | AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, AO § 176 Abs. 2, AO § 164 Abs. 2 Satz 1, UStG § 27 Abs. 19, UStG § 13 b |
Schlagwörter | Steuerschuldner, Bauträger, Änderung der Rechtsprechung, Organschaft, Insolvenz, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen im Rahmen einer Organschaft: Schuldet ein Organträger gegenüber dem FA die Umsatzsteuer 2012 aus der geänderten Steuerschuldnerschaft mit dem Bauträger, wenn der Organträger durch eine umsatzsteuerliche Organschaft Steuerschuldner ist, gleichzeitig über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Bauträger aufgrund des BFH-Urteils vom 22.8.2013 V R 37/10 die Erstattung der von ihm entrichteten Umsatzsteuer beantragt hat, oder ist eine Befugnis des FA zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung gem. § 164 Abs. 2 Satz 1 AO nach § 176 Abs. 2 AO ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.02.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 763/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 06 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2023 |
Erledigungs-Az: | V R 5/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 14 94 |