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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/98
§§: UStG § 3 Abs. 1 J: 1993, UStG § 3 Abs. 9 J: 1993, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 J: 1993
Schlagwörter Lieferung, Sonstige Leistung, Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den Umsätzen eines Kantinenbetreibers, der die Mittagessenversorgung in einer Schule übernommen hat, um Lieferungen? Ist der Regelsteuersatz anzuwenden, wenn der Schulträger einen Raum zur Verfügung stellt, in dem die Schüler und Angestellten das Essen verzehren können? - Inwieweit kommt es darauf an, in wessen wirtschaftlichem Interesse die besonderen Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.12.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 344/96 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 414
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.1998
Erledigungs-Az: V R 15/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 23 40