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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 69/01
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Vor Selbstbezug eines erworbenen Einfamilienhauses getätigte Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen als nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten (Erhaltungsaufwand) oder Herstellungskosten (anschaffungsnaher Aufwand)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.12.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 7506/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 69/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 06