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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 9/18 (BFH) | 
| §§: | FVG § 21 Abs. 3, AO § 196, AO § 197 | 
| Schlagwörter | Außenprüfung, Anordnung, Zuständigkeit, Gemeinde | 
| Rechtsfrage: | 1. § 21 Abs. 3 FVG als Ermächtigungsgrundlage für die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer beim Steuerpflichtigen durch das FA durchgeführten Außenprüfung? - 2. Ergibt sich die sachliche Zuständigkeit des FA für die Anordnung dieser Teilnahme aus der analogen Anwendung der §§ 196, 197 AO (vgl. BVerwG-Urteil vom 27.1.1995 8 C 30.92)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.01.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2190/17 AO | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 31 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.01.2020 | 
| Erledigungs-Az: | III R 9/18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 79 | 
