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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/17 (BFH)
§§: AO § 233 a, AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, AO § 239 Abs. 1 Satz 3, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Vollverzinsung, Nachzahlungszinsen, Zinsfestsetzung, Festsetzungsfrist, Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Gilt die Grundkonzeption der Abgabenordnung, wonach ergangenen Grundlagenbescheiden eine von Gesetzes wegen mit zwei Jahren bemessene und mit Erlass des Grundlagenbescheides beginnende Frist für deren Auswertung zugestanden wird (§ 171 Abs. 10 AO), auch für Zinszwecke i.S. des § 233 a AO und somit auch für das Verhältnis von Steuer- und Zinsfestsetzung (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.06.2017
Vorinstanz/AZ: 10 K 2219/14 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 12 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2019
Erledigungs-Az: X R 30/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 96