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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/21 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Steuerfreiheit, Warmwasser, Heizung, Vermietung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungs- und Warmwasseranlage: Stellen Energielieferungen, die ein Wohnungsvermieter an seine Wohnungsmieter erbringt, dann keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung dar, wenn die Energielieferungen über Mietnebenkostenabrechnungen gesondert für jeden Mieter abgerechnet werden und die Mieter den Energieverbrauch individuell regeln können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.04.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 3866/18 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2023
Erledigungs-Az: V R 15/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 04 54