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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 6/21 (BFH)
§§: AO § 175 b Abs. 1, AO § 93 c, EStG § 39 e
Schlagwörter Kirchensteuer, Bestandskraft, Bescheidänderung
Rechtsfrage: Kann eine bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzung gemäß § 175 b AO aufgehoben werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.01.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 1662/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2021
Erledigungs-Az: I R 6/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 04