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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/99
§§: EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Miteigentum, Wirtschaftliches Eigentum, Anbau
Rechtsfrage: Steht dem Kläger für einen errichteten Anbau der Abzugsbetrag nach § 10 e EStG nur entsprechend seines bürgerlich-rechtlichen Miteigentums oder - wegen Vorliegens wirtschaftlichen Eigentums - in voller Höhe zu. Begründen bei einer Bruchteilsgemeinschaft die vereinbarten alleinigen Nutzungs- Verwaltungs- und Verfügungsrechte wirtschaftliches Eigentum? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.09.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 19/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2001
Erledigungs-Az: X R 15/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 17