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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-237/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Labor, menschliche Organe, Beförderung
Rechtsfrage: Stellt die selbständig für Krankenhäuser und Laboratorien ausgeübte Tätigkeit der Beförderung von menschlichen Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen eine nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d der RL 77/388/EWG von der Steuer befreite Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch dar?
Vorinstanz: Cour de cassation (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 220 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.06.2010
Erledigungs-Az: Rs C-237/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 22 14