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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/17 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Totalgewinnprognose, Land- und Forstwirtschaft, Pferdepension, Vorbehaltsnießbrauch, Identität
Rechtsfrage: Ist bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (hier: Pferdepensionsbetrieb), der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich an den Sohn übertragen wurde und für den sich der Steuerpflichtige ein Nießbrauchsrecht für fünf Jahre zurückbehalten hat, eine betriebs- und generationenübergreifende Totalgewinnprognose zugrunde zu legen oder nur auf die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchsrechts abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.12.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 2629/14 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 396
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2018
Erledigungs-Az: VI R 5/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 20 64