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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/05 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 278, AO 1977 § 268, BGB § 1936, BGB § 1964 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Duldungsbescheid, Aufteilung, Bestimmtheit, Konfusion, Fiskalerbschaft |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme der Klägerin durch "Abrechnungsbescheid" zur Duldung der Vollstreckung wegen aufgeteilter Steuerschulden des (verstorbenen) Ehegatten: Handelt es sich um einen Duldungs- und/oder einen Abrechnungsbescheid? Sind durch die Vereinigung von Forderungen und Schulden (Konfusion) im Fall des § 1936 BGB die Steuerschulden des Ehegatten und damit die Duldungspflicht der Klägerin erloschen? Fehlt es an der Bestimmtheit des Abrechnungsbescheides, weil die Steuerschulden nicht hinreichend dargestellt worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3979/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 20 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2006 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 19 |