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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 62/97
§§: ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erlöschen, Vorerbe, Nacherbe, Rückforderungsrecht, Kommanditanteil, Kapitalkonto, Schenkung
Rechtsfrage: Erstattung von Schenkungsteuer wegen eines Rückforderungsrechts. - Aufhebung des Schenkungsteuerbescheids wegen vertraglicher Verpflichtung des Klägers (Beschenkter) gegenüber dem Nacherben zur Rückgabe des Geldbetrags, den er - durch Schenkungsvertrag - von seiner Ehefrau (Vorerbin) erhaltenen hatte? Hat die Ehefrau als Vorerbin eines Kommanditanteils durch Entnahme eines Geldbetrags, der nicht die Höhe der Kapitalmehrung (Kapitalkonto II) überstieg, zulässigerweise über ihr erwirtschaftetes Vermögen verfügt oder war der Schenkungsvertrag der Eheleute unwirksam, weil die Vorerbin zum Nachteil des Nacherben die Substanz des Nachlasses beeinträchtigte? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.12.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 3779/92 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2000
Erledigungs-Az: II R 62/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 34