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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 25/02 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 |
Schlagwörter | Mietverhältnis, Angehörige, Fremdvergleich, Wohnungszugang |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Nichtanerkennung des Mietverhältnisses wegen nicht hinreichend deutlich voneinander abgegrenzter Wohnbereiche der Vermieter (Eltern) und des Mieters (Sohn) - Ist für die Anerkennung von Mietverhältnissen unter nahen Angehörigen ein unabhängiger separater voneinander getrennter Wohnungszugang Grundvoraussetzung oder reicht es aus, dass die Wohneinheiten ausreichend voneinander abgegrenzt sind? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2238/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 25/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 58 |