Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1
Schlagwörter Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Kapitaleinkünfte, Umwidmung, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften, wenn mehrere zuvor vermietete Grundstücke verkauft, die zur Finanzierung der Grundstücke aufgenommenen Darlehen zurückgezahlt und die nach Begleichung der Unkosten (Darlehenstilgungen, von der Bank geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen, Vermittlungsprovisionen) verbleibenden Beträge aus den Grundstücksveräußerungen zum Erwerb verzinslicher Kapitalanlagen eingesetzt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2002
Vorinstanz/AZ: 16 K 1831/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2005
Erledigungs-Az: VIII R 34/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 05