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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 23/20 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 5 Satz 3, EStG § 35 a Abs. 3 |
Schlagwörter | Handwerkerleistung, Steuerermäßigung, Gesellschafter, Verrechnungskonto, Buchführung, Kreditinstitut |
Rechtsfrage: | Ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ist die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 452/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 20 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 23/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 14 68 |