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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/05
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 278, AO 1977 § 268, BGB § 1936, BGB § 1964
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Duldungsbescheid, Aufteilung, Bestimmtheit, Konfusion, Fiskalerbschaft
Rechtsfrage: Inanspruchnahme der Klägerin durch "Abrechnungsbescheid" zur Duldung der Vollstreckung wegen aufgeteilter Steuerschulden des (verstorbenen) Ehegatten: Handelt es sich um einen Duldungs- und/oder einen Abrechnungsbescheid? Sind durch die Vereinigung von Forderungen und Schulden (Konfusion) im Fall des § 1936 BGB die Steuerschulden des Ehegatten und damit die Duldungspflicht der Klägerin erloschen? Fehlt es an der Bestimmtheit des Abrechnungsbescheides, weil die Steuerschulden nicht hinreichend dargestellt worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.01.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 3979/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2006
Erledigungs-Az: VII R 12/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 19