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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 7/20 (BFH)
§§: UStG § 13 b Abs. 5 Satz 1, UStG § 13 b Abs. 2 Nr. 1, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Steuerschuldner, Ehegatte, Unternehmer, Leistungsempfänger, Rechnungsberichtigung, Erstattungsanspruch
Rechtsfrage: 1. Steht der Umstand, dass sowohl der Kläger als Unternehmer als auch seine damalige Ehefrau (Nichtunternehmerin) im gleichen Umfang Empfänger der von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbrachten Werklieferung (hier: Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück des Klägers) gewesen sind, der alleinigen Inanspruchnahme des Klägers als Steuerschuldner gem. § 13 b Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UStG entgegen? - 2. Führt ein Bezahlen der Umsatzsteuerschuld mit nachträglichem Umschreiben der Rechnung bei (angeblich) gleichzeitig vom FA vorgetragener Rechtsmeinung, wonach der Kläger Umsatzsteuerschuldner sei, zwangsläufig zum Aufleben eines Abrechnungsrechtsverhältnisses zwischen dem FA und dem Kläger? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.01.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 1818/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 22 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2020
Erledigungs-Az: V R 7/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 15