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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 80/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 20 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Anteilserwerb, Werbungskosten, Einkunftsart |
Rechtsfrage: | Sind Darlehenszinsen zum Erwerb von nicht handelbaren, den besonderen Bedingungen der §§ 27, 28 WPO unterliegenden Arbeitgeber-Namensaktien als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn nach dem Anstellungsvertrag als Wirtschaftsprüfer eine wesentlich höher dotierte Position (Partnerstatus) nur durch den Erwerb einer bestimmten und begrenzten Anzahl von Aktien an der Gesellschaft erlangt werden kann und die Anteile beim Ausscheiden aus der Gesellschaft an diese zurückzugeben sind, so dass der Anteilserwerb als Kapitalanlage in den Hintergrund tritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1197/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 80/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 20 |