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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 26/02
§§: AO 1977 § 131 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 36, KStG § 54 Abs. 10 a
Schlagwörter Änderung, Berichtigung, Abrechnungsbescheid, Anrechnung, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Änderung der Körperschaftsteuer-Anrechnung nach anderweitiger Körperschaftsteuer-Festsetzung: Kann das FA den Einkommensteuerbescheid für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach § 131 Abs. 2 Nr. 3 AO 1977 ändern, wenn die Höhe der Körperschaftsteuer-Anrechnung sich durch eine anderweitige Körperschaftsteuer-Festsetzung auf Antrag nach § 54 Abs. 10 a KStG geändert hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 14.02.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 1076/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: I R 26/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 65