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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 40/18 (BFH) |
§§: | AO § 52, AO § 60 a Abs. 1, AO § 59, AO § 60, AO § 61, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Aufhebung, Satzung |
Rechtsfrage: | Feststellung der Gemeinnützigkeit eines Vereins: 1. Genügt die Aufzählung und Formulierung des Vereinszwecks in § 2 der Satzung den Anforderungen des § 52 AO oder muss eine wörtliche Wiedergabe aus den Vorgaben der Mustersatzung übernommen werden? - 2. Hat das FA die Gemeinnützigkeit des Vereins zu Recht aufgehoben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 11191/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.2020 |
Erledigungs-Az: | V R 40/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 14 |