Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/02
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand, Vorkosten, Herstellungskosten, Renovierung, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Im ersten Jahr nach der Anschaffung getätigte umfangreiche Instandsetzungsaufwendungen für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder nach § 10 e Abs. 6 EStG sofort abziehbare Vorkosten. Liegt eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2002
Vorinstanz/AZ: III 83/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2003
Erledigungs-Az: X R 9/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 39