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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/09 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UmwStG § 20 Abs. 8
Schlagwörter Organschaft, Umwandlung, Rückwirkung, Finanzielle Eingliederung
Rechtsfrage: Organschaft: Ist das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung rechtlicher Natur und daher einer umwandlungssteuerlichen Rückwirkung zugänglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.08.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2295/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.2010
Erledigungs-Az: I R 89/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 13