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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 54/16 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 3, EStG § 13 |
Schlagwörter | Entschädigung, Eintragung, Grundbuch, Verteilung, Nutzungsüberlassung, Wertminderung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Sind Entschädigungszahlungen eines Landes für die Eintragung eines Flutungsrechts im Grundbuch auf mehrere Jahre verteilbare Einnahmen i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 EStG, weil die Zahlung für die Nutzungsüberlassung und nicht für den durch die Eintragung der unbefristeten Dienstbarkeit erlittenen Wertverlust des Grundstücks erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2434/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 393 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 54/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils und Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 79 |