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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 40/21 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Arzt |
Rechtsfrage: | Kann ein Kind, welches eine (Hochschul-)Ausbildung zum Arzt absolviert, nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung berücksichtigt werden? Tritt die Facharztweiterbildung gegenüber der Berufstätigkeit als in Weiterbildung befindlicher Arzt in den Hintergrund oder stellt sie einen integralen Bestandteil der mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung dar? Besteht zwischen dem Medizinstudium und der Facharztausbildung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 114/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 40/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 87 |