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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 5/20 (BFH) |
§§: | AO § 69, AO § 191 Abs. 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 71, AO § 219 |
Schlagwörter | Geschäftsführerhaftung, Festsetzungsverjährung, Grundlagenbescheid, Haftungsbescheid, Steuerbescheid, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Körperschaftsteuerschulden nebst Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Zinsen: Ergibt sich aus § 191 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 AO i.V.m. § 171 Abs. 10 AO, dass nach dem Erlass des Festsetzungsbescheids innerhalb eines Zweijahreszeitraums der Haftungsbescheid hätte ergehen müssen? Hätte der streitige Haftungsbescheid wegen der eingetretenen Festsetzungsverjährung nicht mehr ergehen dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4241/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 17 74 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |