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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/08 (BFH)
§§: EStG § 35 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Haushaltsnahe Dienstleistung, Betreuungsdienst, Seniorenwohnanlage, Heimunterbringung, Nachweis, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Können Bewohner eines Wohnstifts, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, für haushaltsnahe Dienstleistungen (auch für das Vorhalten eines Betreuungsdienstes) des Heimbetreibers aufgrund eines Heimvertrags die Steuerermäßigung des § 35 a EStG anhand einer den Anteil am Gesamtaufwand prozentual schätzenden Kostenaufstellung in Anspruch nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 05.05.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 175/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2009
Erledigungs-Az: VI R 28/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 10 13