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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 194/12 (BVerfG)
§§: GewStG 1999 § 8 Nr. 1, GewStG 2002 § 8 Nr. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen
Rechtsfrage: Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen: Rahmenkreditvertrag mit Sicherheiten-Poolvereinbarung der kreditgebenden Banken zur Finanzierung von Warengeschäften - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 15.09.2011
Vorinstanz/AZ: I R 51/10
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2012 S. 446
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 03 94
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.06.2015
Erledigungs-Az: 1 BvR 194/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen