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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Eigentumswohnung, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Zuordnung der Schuldzinsen bei einem aus zwei - einer eigengenutzten und einer vermieteten-- Eigentumswohnungen bestehenden Gebäude - Keine Aufteilung der Zinsen nach dem Verhältnis der Wohnflächen der beiden Wohnungen, sondern Abzug der Zinsen für die vermietete Wohnung entsprechend der im Grundbuch für diese Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt eingetragenen Darlehen, auch wenn die konkrete Verwendung der Darlehensvaluta zur Finanzierung der Herstellungskosten der Mietwohnung nicht belegt werden kann und die Kosten der Errichtung des gesamten Gebäudes einheitlich abgerechnet wurden, ohne die auf die vermietete Eigentumswohnung entfallenden Herstellungskosten gesondert auszuweisen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3312/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 78 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 18 |