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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts mit dem Kind, Trennungsunterhalts und der Aufteilung des Hausrats) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 409/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 27 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 38/13 ist durch Beschluss vom 27.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 38/13 wurde mit Beschluss vom 1.10.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 32 |