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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 84/96 |
§§: | BewG § 98a, BewG § 103 Abs. 1, BewG § 13 Abs. 2, BewG § 6, HGB § 249 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Betriebsvermögen, Wassernutzungsrecht, Uferinstandhaltung, Schuldposten, Aktivierung |
Rechtsfrage: | Bewertung laufender Uferinstandhaltungsverpflichtungen als Schuldposten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs, dem zur Gewinnung elektrischer Energie für sein Unternehmen Wassernutzungsrechte eingeräumt wurden. Kann die Instandhaltungsverpflichtung (allein) als Betriebsschuld gemäß § 103 BewG vom Rohbetriebsvermögen abgezogen werden oder müßte in gleicher Höhe das Wirtschaftsguts "Wassernutzungsrecht" beim Betriebsvermögen angesetzt werden, so daß der Schuldabzug reinvermögensneutral wäre (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 12.12.1991 IV R 28/91, BStBl II 1992, 600 und vom 14.2.1969 III 60/65, BStBl. II 1969, 394)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 726/91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.07.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 84/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 50 67 |